Wer heute ein neues Auto kauft, bekommt gleich dutzende digitale Funktionen dazu. Navigation, Fernbedienung der Klimaanlage per Handy, Assistenzsysteme. Doch nach einem Jahr, drei oder zehn — je nach Marke — kann eine Rechnung ins Haus flattern. Der deutsche Automobilclub ADAC hat deshalb gemeinsam mit dem Computermagazin c't die Bedingungen von acht Herstellern geprüft und warnt: Der Markt ist unübersichtlich, die Bedingungen sind nicht vergleichbar, und Käufer von Gebrauchtwagen riskieren Überraschungen, auf die sie nicht vorbereitet waren.
„Datenzugriff, Navigation, Infotainment — viele Funktionen in modernen Fahrzeugen sind heute nur noch gegen Gebühr verfügbar," so der ADAC zu den Ergebnissen der Analyse. Der Club stellte fest, dass fast jeder Hersteller seine eigene Strategie verfolgt, was Kunden jeden Vergleich erschwert.
Die Grundfrage lautet: Wie lange bekommt man die Funktionen kostenlos? Die Antwort fällt dramatisch unterschiedlich aus.
Škoda und Audi bieten den kostenlosen Fernzugriff auf das Fahrzeug für drei beziehungsweise zehn Jahre an. Opel hält eine ähnliche Frist wie Audi. Der chinesische Hersteller NIO — am anderen Ende der Skala — verlangt für Fernzugriff, Navigation und Multimedia während der gesamten Lebensdauer des Fahrzeugs keine Gebühr.
BMW steht am anderen Ende: Die kostenlose Zeit dauert drei Monate, danach zahlt man rund 10 Euro monatlich für die Fernbedienung der Klimaanlage und die Fahrzeugortung. Mercedes-Benz gewährt Kunden drei Jahre, danach werden bis zu 329 Euro jährlich fällig. Renault und Volvo haben die Preise nach Ablauf der kostenlosen Frist bislang überhaupt nicht veröffentlicht — Volvo will die Bedingungen erst kurz vor Ablauf der vierjährigen Frist bekanntgeben.
Dabei geht es nicht nur um den Fernzugriff. Über die Plattform ConnectedDrive berechnet BMW separat für das adaptive Fahrwerk, Assistenzsysteme und sogar den Fernlichtassistenten — Hardware, die physisch bereits ab Werk im Auto verbaut ist.
Der ADAC weist besonders auf eine Situation hin, in die Gebrauchtwagenkäufer leicht geraten können. Die kostenlose Frist läuft in der Regel ab dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs — unabhängig von einem Besitzerwechsel. Wer einen drei Jahre alten Gebrauchtwagen kauft, kann feststellen, dass Funktionen, die beim Vorbesitzer kostenlos liefen, plötzlich ein Abo erfordern.
Der Club empfiehlt daher: Vor Vertragsunterzeichnung schriftlich bestätigen lassen, welche digitalen Funktionen dauerhaft im Kaufpreis enthalten sind und welche eine begrenzte kostenlose Frist haben.
Die Analysten von c't weisen zudem darauf hin, dass die Dauer der kostenlosen Fristen bei vielen Marken genau der typischen Laufzeit eines Leasingvertrags entspricht — der Erstbesitzer verbraucht die kostenlose Frist also, ohne sie je als etwas wahrzunehmen, das sich verkaufen oder übertragen ließe.
Aus der Analyse hat der Club konkrete Forderungen an die Hersteller abgeleitet. Die Bedingungen digitaler Abos müssen bereits vor dem Fahrzeugkauf transparent sein — Kunden müssen wissen, was es kostet und wie lange. Abos sollten auf einen neuen Besitzer übertragbar sein, damit Gebrauchtwagen keinen versteckten Wertverlust erleiden.
Und ein zentraler Punkt: Funktionen, die zur Sicherheit oder zum zuverlässigen Betrieb des Fahrzeugs beitragen — automatische Notbremsung, Kollisionswarnung, Totwinkelassistent — müssen für die gesamte Lebensdauer des Autos kostenlos sein.
„Kunden brauchen eine langfristige Kostenperspektive. Ein Auto wird in der Regel mehrere Jahre genutzt," betont der ADAC.
BMW zählt in Tschechien zu den meistverkauften Premiummarken. Die ConnectedDrive-Bedingungen gelten einheitlich für ganz Europa — tschechische Besitzer zahlen also dieselben Gebühren wie deutsche. Beim Kauf eines neuen oder gebrauchten BMW lohnt es sich, den Status des Abos noch vor der Unterschrift direkt beim Händler zu prüfen.
Der ADAC empfiehlt zudem, zu überlegen, ob die kostenpflichtigen Funktionen wirklich notwendig sind: Für einen Teil davon gibt es vergleichbare Alternativen in Form von Apps von Drittanbietern.